Rechte & Pflichten
Welche Lautstärke ist vorgeschrieben?
Maximale Lautstärkepegel bei Motorrädern und Mopeds im DACH-Raum
Für Deutschland, Österreich und die Schweiz gelten bei neuen Fahrzeugen weitgehend harmonisierte EU-/UNECE-Regeln. Entscheidend ist das genehmigte Fahrgeräusch, nicht ein frei wählbarer Standgeräuschwert.
| Fahrzeug / Regel | Grenzwert | Hinweis |
|---|---|---|
|
Motorrad, PMR ≤ 25 |
73 dB(A) |
Fahrgeräusch nach UNECE-Regelung |
|
Motorrad, 25 < PMR ≤ 50 |
74 dB(A) |
Fahrgeräusch nach UNECE-Regelung |
|
Motorrad, PMR > 50 |
77 dB(A) |
Typischer Wert für viele aktuelle Motorräder |
|
Moped / Kleinkraftrad, L1e-B bis 25 km/h |
ca. 66 dB(A) |
Typgenehmigungswert je nach Fahrzeugklasse |
|
Moped / Kleinkraftrad, L1e-B über 25 km/h |
ca. 71 dB(A) |
Typgenehmigungswert je nach Fahrzeugklasse |
| Standgeräusch allgemein | kein pauschaler Maximalwert |
Dient vor allem als Kontrollwert bei Polizeikontrollen |
|
Tirol: bestimmte Motorrad-Fahrverbotsstrecken |
max. 95 dB(A) Standgeräusch |
Gilt saisonal auf bestimmten Strecken; über 95 dB(A) verboten |
PMR bedeutet „Power-to-Mass-Ratio“, also Leistungs-Masse-Verhältnis. Je nach PMR-Klasse gelten unterschiedliche Grenzwerte für das Fahrgeräusch.
Stand 19. Mai 2026
Alle Angaben ohne Gewähr.
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