Rechte & Pflichten

Welche Lautstärke ist vorgeschrieben?



Maximale Lautstärkepegel bei Motorrädern und Mopeds im DACH-Raum

Für Deutschland, Österreich und die Schweiz gelten bei neuen Fahrzeugen weitgehend harmonisierte EU-/UNECE-Regeln. Entscheidend ist das genehmigte Fahrgeräusch, nicht ein frei wählbarer Standgeräuschwert.

Fahrzeug / Regel Grenzwert Hinweis
Motorrad,
PMR ≤ 25
73 dB(A) Fahrgeräusch
nach UNECE-Regelung
Motorrad,
25 < PMR ≤ 50
74 dB(A) Fahrgeräusch
nach UNECE-Regelung
Motorrad,
PMR > 50
77 dB(A) Typischer Wert
für viele aktuelle Motorräder
Moped / Kleinkraftrad,
L1e-B bis 25 km/h
ca. 66 dB(A) Typgenehmigungswert
je nach Fahrzeugklasse
Moped / Kleinkraftrad,
L1e-B über 25 km/h
ca. 71 dB(A) Typgenehmigungswert
je nach Fahrzeugklasse
Standgeräusch allgemein kein pauschaler Maximalwert Dient vor allem als
Kontrollwert bei Polizeikontrollen
Tirol: bestimmte
Motorrad-Fahrverbotsstrecken
max. 95 dB(A) Standgeräusch Gilt saisonal auf bestimmten
Strecken; über 95 dB(A) verboten

PMR bedeutet „Power-to-Mass-Ratio“, also Leistungs-Masse-Verhältnis. Je nach PMR-Klasse gelten unterschiedliche Grenzwerte für das Fahrgeräusch.

Stand 19. Mai 2026
Alle Angaben ohne Gewähr.