Mindestalter für den Führerausweis?
Die Mindestalter für Moped und Motorrad sind in Österreich, der Schweiz und Deutschland durch EU-Richtlinien weitgehend angeglichen, unterscheiden sich jedoch in Details bei den Hubraum- und Leistungsstufen. Hier ist der direkte Vergleich der aktuellen gesetzlichen Bestimmungen:
Moped (bis max. 45 km/h, max. 50 cm³) In allen drei Ländern ist das Fahren von Kleinkrafträdern ab 15 Jahren möglich.
- Österreich (Klasse AM): Erwerb ab 15 Jahren möglich. Für Jugendliche unter 16 Jahren ist die Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten erforderlich.
- Schweiz (Kategorie AM): In der Schweiz ist die Klasse AM in die Unterkategorie A1 integriert. Sie gilt ebenfalls ab 15 Jahren.
- Deutschland (Klasse AM): Der AM-Führerschein ist bundesweit ab 15 Jahren erlaubt.
Motorrad & Leichtkrafträder
Leichtkrafträder (Klasse A1: bis 125 cm³, max. 11 kW / 15 PS)
- Österreich: Ab 16 Jahren.
- Schweiz: Ab 16 Jahren.
- Deutschland: Ab 16 Jahren.
Besonderheit (Autoführerschein): In Österreich dürfen Autofahrer (Klasse B) unter bestimmten Voraussetzungen (5 Jahre ununterbrochener Besitz der Klasse B, praktische Schulung) 125er-Motorräder ohne eigene Prüfung lenken.
In Deutschland gibt es dafür die Schlüsselzahl B196, die jedoch erst ab 25 Jahren und nach einer Fahrerschulung erworben werden kann.
Mittlere Motorräder (Klasse A2: bis 35 kW / 48 PS)
- Österreich: Ab 18 Jahren (Ausbildung kann mit 17,5 Jahren begonnen werden).
- Schweiz: Ab 18 Jahren (Kategorie A2 beschränkt auf 35 kW).
- Deutschland: Ab 18 Jahren.
Schwere Motorräder (Klasse A: unbeschränkte Leistung)
- Österreich: Direkteinstieg ab 24 Jahren. Bei vorherigem Besitz der Klasse A2 (für mindestens 2 Jahre) ist der Aufstieg früher möglich.
- Schweiz: Direkteinstieg ab 20 Jahren möglich, jedoch muss die praktische Prüfung auf einem schweren Motorrad absolviert werden.
- Deutschland: Direkteinstieg ab 24 Jahren. Der Stufenführerschein (Aufstieg von A2 auf A) ist ab 20 Jahren möglich.
Alle Angaben ohne Gewähr.